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Fritz Stedtfeld

  • Die Haftung des Staates (der Gemeinden, Gemeindeverbände) für unverschuldete Unfälle von Privat-personen bei freiwilligen Hilfeleistungen im öffentlichen InteresseDie Haftung des Staates (der Gemeinden, Gemeindeverbände) für unverschuldete Unfälle von Privat-personen bei freiwilligen Hilfeleistungen im öffentlichen Interesse