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Uwe Holzapfel

1964

  • Die Ablehnung von Beweisanträgen im Strafprozess als für die Entscheidung ohne Bedeutung nach [par.] 244 Abs. 3 Satz 2, 2. Alternative StPODie Ablehnung von Beweisanträgen im Strafprozess als für die Entscheidung ohne Bedeutung nach [par.] 244 Abs. 3 Satz 2, 2. Alternative StPO