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Meene

  • Die Haftung der Gemeinden für die Betriebsleiter und sonstigen Angestellten an den Gemeindeanstallten; eine verwaltungsrechtliche Betrachtung zur Rechtsprechung des ReichsgerichtsDie Haftung der Gemeinden für die Betriebsleiter und sonstigen Angestellten an den Gemeindeanstallten; eine verwaltungsrechtliche Betrachtung zur Rechtsprechung des Reichsgerichts