K. Kah
Das badische Landrecht in seiner jetzigen Geltung
Das badische Landrecht nach Einführung der Reichsjustizgesetze
Die Ehe und das bürgerliche Standesamt nach badischem Recht
Die Staatsverträge und Vereinbarungen des deutschen Reichs
Die Staatsverträge und Vereinbarungen des Deutschen Reichs und des Grossherzogtums Baden mit ausländischen Staaten zum Zwecke der Rechtshilfe in gerichtlichen Angelegenheiten mit den einschlägigen Vollzugsverordnungen des Reichskanzleramtes etc. (Konsular
Rechtsfälle aus dem geltungsgebiete des französischen rechts mit rücksicht auf die badischen zusätze, die haftpflicht beim betriebe von fabriken, steinbrüchen und gräbereinen, sowie das anfechtungsgesetz, entscheiden durch das reichsgericht, sowie die obe