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Lise Stahl

  • Die Erkennbarkeit der Rechtszweckbestimmung einer "Urkunde" nach der Legaldefinition des Strafgesetzentwurfes von 1927 und in der Judikatur des ReichsgerichtsDie Erkennbarkeit der Rechtszweckbestimmung einer "Urkunde" nach der Legaldefinition des Strafgesetzentwurfes von 1927 und in der Judikatur des Reichsgerichts