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Werner Wallbach

  • Die indirekte Vermögenszwendung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unter besonderer Berücksichtigung der Frage, von wem die Post die auf gefälschte Postanweisungen gemachten Auszahlungen zurückfordern kannDie indirekte Vermögenszwendung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch unter besonderer Berücksichtigung der Frage, von wem die Post die auf gefälschte Postanweisungen gemachten Auszahlungen zurückfordern kann