Kurt Pinczower
Das Verhältnis des [section symbol] 826 BGB. zum Boykott
Die Ehefrau als Mitglied einer offenen Handels-gesellschaft und als Kommanditistin unter Zugrundelegung des gesetzlichen Güterstandes der Verwaltungsgemelnschaft
Die Ehefrau als Mitglied einer offenen Handelsgesellschaft und als Kommanditistin unter Zugrundelegung des gesetzlichen Güterstandes der Verwaltungsgemeinschaft