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Friedrich Karl von Buri

  • Ausführliche erläuterung des in Teutschland üblichen lehen-rechts, oder anmerckungen über Johannis Schilteri Institutiones juris feudalis germanici et longobardici, in welchem die drey ersten capittel in sechs besondern stücken abgehandelt werdenAusführliche erläuterung des in Teutschland üblichen lehen-rechts, oder anmerckungen über Johannis Schilteri Institutiones juris feudalis germanici et longobardici, in welchem die drey ersten capittel in sechs besondern stücken abgehandelt werden