Julius Melchior Strube
1725 – 1777
Beweis, dass das Jus eundi in partes, auch in causis politicis Platz habe
Gründliche Prüfung des Schreibens, die Teutsche und anderer Völcker Münz-Verfassung, insonderheit die hochfürstl. braunschweigische Münze betreffend
Ivs comitiorvm S.R.G.I. in interregno ...
Julius Melchior Struben ... Befestigtes Erb-Recht der Stift hildesheimischen Meyer
Untersuchung der frage
Untersuchung der Frage, ob das Silbergeld zu erhöhen sey?
Wahrhafte Vorstellung des Betragens