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Carl Friedländer

1875

  • Wer haftet dem Gläubiger für Mängel einer Sache, die er für die Leistung seines Schuldners von einem Dritten an Erfüllungsstatt angenommen hat? ...Wer haftet dem Gläubiger für Mängel einer Sache, die er für die Leistung seines Schuldners von einem Dritten an Erfüllungsstatt angenommen hat? ...