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Erhard Malorny

1905

  • Inwieweit sind die Gerichte befugt, Massnahmen des Reichspräsidenten auf Grund des Art. 48 der Reichsverfassung, insbes. Verordnungen nachzuprüfen?Inwieweit sind die Gerichte befugt, Massnahmen des Reichspräsidenten auf Grund des Art. 48 der Reichsverfassung, insbes. Verordnungen nachzuprüfen?