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Ludwig Naumann

  • Die Erstreckung der Hypothek auf bewegliche Sachen, insbesondere auf Grundstückszubehör, unter vorheriger genauer Bestimmung des Bestandteils- und Zubehörbegriffs im Sinne des B.G.BDie Erstreckung der Hypothek auf bewegliche Sachen, insbesondere auf Grundstückszubehör, unter vorheriger genauer Bestimmung des Bestandteils- und Zubehörbegriffs im Sinne des B.G.B