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Uwe Teuchert

1956

  • Die Gewichtung der Auswahlkriterien, die Berücksichtigung betrieblicher Belange und der Wertungsspielraum des Arbeitgebers im Rahmen der Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten gemäss [Paragraphen] 1 Abs. 3 KSchGDie Gewichtung der Auswahlkriterien, die Berücksichtigung betrieblicher Belange und der Wertungsspielraum des Arbeitgebers im Rahmen der Auswahl nach sozialen Gesichtspunkten gemäss [Paragraphen] 1 Abs. 3 KSchG