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Trude Bebber

  • Schützt [section] 366 HGB lediglich den guten Glauben an die Befugnis des Veräusserers, im eigenen Namen oder auch den guten Glauben an seine Befugnis, im fremden zu verfügen?Schützt [section] 366 HGB lediglich den guten Glauben an die Befugnis des Veräusserers, im eigenen Namen oder auch den guten Glauben an seine Befugnis, im fremden zu verfügen?