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Karl-Heinz Strohe

1944

  • Die gebührenrechtliche Problematik des aussergerichtlichen Vergleichs gemäss [Paragraph] 779 BGB, dargestellt am Beispiel der Regulierungspraxis von KFZ-HaftpflichtschädenDie gebührenrechtliche Problematik des aussergerichtlichen Vergleichs gemäss [Paragraph] 779 BGB, dargestellt am Beispiel der Regulierungspraxis von KFZ-Haftpflichtschäden