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Theo Benark

  • Der Begriff des "anderen verfassungsmässig berufenen Bertreters" nach SS 31 BGB in der Rechtsprechung der höheren Gerichte insbesondere des ReichsgerichtsDer Begriff des "anderen verfassungsmässig berufenen Bertreters" nach SS 31 BGB in der Rechtsprechung der höheren Gerichte insbesondere des Reichsgerichts