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Heinrich Solinus

  • Die bauzonenordnung für stadt und land in ihrer verwaltungsrechtlichen, kommunalwirtschaftlichen und siedlungspolitischen begründung unter besonderer berücksichtigung der verhältnisse in der provinz Westfalen ...Die bauzonenordnung für stadt und land in ihrer verwaltungsrechtlichen, kommunalwirtschaftlichen und siedlungspolitischen begründung unter besonderer berücksichtigung der verhältnisse in der provinz Westfalen ...