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Georg Kippels
1959
Die Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr nach [Paragraph] 9 Abs. 2 AGB-Gesetz unter besonderer Berücksichtigung der Klauselverbote der [Paragraphen] 10 und 11 AGB-Gesetz