Mark-Oliver Scholz
Rachsucht und gerechter Zorn - zur Anwendung des § 213 StGB auf Mordtatbestände
Zum Problemkreis der gesetzeskonformen Auslegung und der Rechtsfortbildung und deren Abgrenzung
Zur Anwendbarkeit des § 213 Alternative 2 StGB unter besonderer Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung
Zur historischen Entwicklung des Tatbestandes des Affekttotschlags vom Mittelalter bis 1998