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Edgar Isler

  • Die annahme und ausschlagung einer erbschaft durch die ehefrau nach dem gesetzlichen güterstand des schweiz zivilgesetzbuches, unter berücksichtigung des deutschen bürgerlichen gesetzbuchesDie annahme und ausschlagung einer erbschaft durch die ehefrau nach dem gesetzlichen güterstand des schweiz zivilgesetzbuches, unter berücksichtigung des deutschen bürgerlichen gesetzbuches