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Wilhelm Hoeltzenbein

1884

  • Die Entwendung nach dem Vorentwurfe zu einem deutschen Strafgesetzbuche verglichen mit dem Mundraub nach dem Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 ...Die Entwendung nach dem Vorentwurfe zu einem deutschen Strafgesetzbuche verglichen mit dem Mundraub nach dem Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 ...