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Walther Goebel

  • Der Ausschluss der Rechtswidrigkeit für auf Befehl von Vorgesetzten vorgenommene Handlungen unter besonderer Berücksichtigung des MilitärstarfrechtsDer Ausschluss der Rechtswidrigkeit für auf Befehl von Vorgesetzten vorgenommene Handlungen unter besonderer Berücksichtigung des Militärstarfrechts