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Robert Scholz

1882

  • Die Haftung für den Schaden, der durch den Einsturz eines Gebäudes oder sonstigen Werkes oder durch Ablösung von Teilen eines solchen fremden Personen entstehtDie Haftung für den Schaden, der durch den Einsturz eines Gebäudes oder sonstigen Werkes oder durch Ablösung von Teilen eines solchen fremden Personen entsteht