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Marco Schaum

  • Verfassungsrechtliche Grenzen Einer Vorverlagerung der Strafbarkeit Dargestellt Am Beispiel der Omissio Libera in Causa Bei § 266a Abs. 1 StGBVerfassungsrechtliche Grenzen Einer Vorverlagerung der Strafbarkeit Dargestellt Am Beispiel der Omissio Libera in Causa Bei § 266a Abs. 1 StGB