ReadfeedReadfeed

Götz Eilmann

1960

  • Die Abgrenzung des reisevertraglichen Gewährleistungsrechts vom Recht der allgemeinen Leistungsstörungen, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsnatur des ReisevertragesDie Abgrenzung des reisevertraglichen Gewährleistungsrechts vom Recht der allgemeinen Leistungsstörungen, unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsnatur des Reisevertrages