Alfred Belian
Ist der Satz der L. 10 [Sektion] 1 de compens. 16,2 allgemein gültig oder nur unter besonderen Umständen richtig und welche Konsequenzen ergeben sich aus der Beantwortung dieser Frage für die Natur der condictio indebiti?
Ist der Satz der L.10. 1 de compens. 16,2 allgemein gültig oder nur unter besonderen Umstanden richtig und welche Konsequenzen ergeben sich aus der Beantwortung dieser Frage für die Natur der condictio indebiti?