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Heinz W. Schoene

  • Die Rechte des Scheckinhabers gegen den Bezogenen nach französischem und deutschem Recht und ihre Bedeutung für die Zahlungsmittelfunktion des SchecksDie Rechte des Scheckinhabers gegen den Bezogenen nach französischem und deutschem Recht und ihre Bedeutung für die Zahlungsmittelfunktion des Schecks