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Heribert Thallmair

  • Die Verletzung des Amtsgeheimnisses nach [section] 140 des amtlichen Entwurfs eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs von 1927Die Verletzung des Amtsgeheimnisses nach [section] 140 des amtlichen Entwurfs eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuchs von 1927