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M. Gmür
1871 – 1923
Berner Kommentar
Die anwendung des rechts nach art. 1 des schweizerischen Zivilgesetzbuches
Die Haftbarkeit der Erben für die Bürgschaftsschulden des Erblassers
Inwieweit ist die Übereinstimmung der Begriffe im Civil- und Strafrecht wünschenswert und durchführbar? Referat