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Martin Sändig

  • Der Beweis durch Parteivernehmung nach dem Gesetz zur Änderung des Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vom 27. Oktober 1933, unter Berücksichtigung des gleichen Beweismittels im Entwurf einer Zivilprozessordnung von 1931 und der österreichischDer Beweis durch Parteivernehmung nach dem Gesetz zur Änderung des Verfahrens in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vom 27. Oktober 1933, unter Berücksichtigung des gleichen Beweismittels im Entwurf einer Zivilprozessordnung von 1931 und der österreichisch