Helmut Krill
Kann ein Billigkeitserlass nach [section symbol] 131 AO gemäss [section symbol] 96 Absatz 1 AO mit der Wirkung beseitigt werden, dass die erlassenen Abgaben zurückgefordert werden können?
Kann ein Billigkeitserlass nach ʹ 131 AO gemäss ʹ 96 Absatz 1 AO mit der Wirkung beseitigt werden, dass die erlassenen Abgaben zurückgefordert werden können?