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Fritz Kilchenmann

  • Die planungs-, bau- und gewässerschutzrechtliche Ordnung des übrigen Gebiets und der Landwirtschaftszone, unter besonderer Berücksichtigung des bernischen RechtsDie planungs-, bau- und gewässerschutzrechtliche Ordnung des übrigen Gebiets und der Landwirtschaftszone, unter besonderer Berücksichtigung des bernischen Rechts