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Anton Krettner

  • Die Schuldübernahme nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche vom 18. August 1896 mit Berücksichtigung des gegenwärtig geltenden Rechtes und der bisherigen Rechtsentwickelung ...Die Schuldübernahme nach dem Bürgerlichen Gesetzbuche vom 18. August 1896 mit Berücksichtigung des gegenwärtig geltenden Rechtes und der bisherigen Rechtsentwickelung ...