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Walter Kunhenn

  • Die Ordnung der Zahlungsverhältnisse im Handwerk, am Beispiel der den Handwerkerorganisationen Rheinlands u. Westfalens angeschloss. EinziehungsämternDie Ordnung der Zahlungsverhältnisse im Handwerk, am Beispiel der den Handwerkerorganisationen Rheinlands u. Westfalens angeschloss. Einziehungsämtern