Akademie der Wissenschaften der DDR. Rat für Staats- und Rechtswissenschaftliche Forschung.
Demokratie, Freiheit und Menschenrechte in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft
Die Verantwortung der Rechtswissenschaft für die Ausarbeitung von Lehrbüchern und für die Rechtssetzung
Rechtsfragen der Leitung und Planung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts
Sozialistisches Rechtsbewusstsein, Herausbildung und gesellschaftliche Wirkung
Tendenzen und Erscheinungsformen des aggressiven und reaktionären Wesens des imperialistischen Staates und Rechtes
Zur Verantwortung der örtlichen Staatsorgane für die ökonomische und soziale Entwicklung im Territorium