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Siegbert Springer

  • Die aufrechnungsbefugnis des hauptschuldners gegenüber dem regressanspruch des bürgen mit einer ihm an den befriedigten gläubiger zustehenden gegenforderungDie aufrechnungsbefugnis des hauptschuldners gegenüber dem regressanspruch des bürgen mit einer ihm an den befriedigten gläubiger zustehenden gegenforderung