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Heinrich Tietje

  • Die Realgemeinden und die Realgemeindeberechtigungen vor und nach dem Inkrafttreten des Reichserbhofgesetzes unter besonderer Berücksichtigung der Frage der Übertragbarkeit in der Provinz HannoverDie Realgemeinden und die Realgemeindeberechtigungen vor und nach dem Inkrafttreten des Reichserbhofgesetzes unter besonderer Berücksichtigung der Frage der Übertragbarkeit in der Provinz Hannover