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Reinhard Höllfritsch

  • Die Entziehung von Ehrenrechten im Strafurteil nach dem Urteil der deutschen Strafrechtswissenschaft seit Entstehung des Reichsstrafgesetzbuches und unter besonderer Berücksichtigung der StrafgesetzentwürfeDie Entziehung von Ehrenrechten im Strafurteil nach dem Urteil der deutschen Strafrechtswissenschaft seit Entstehung des Reichsstrafgesetzbuches und unter besonderer Berücksichtigung der Strafgesetzentwürfe