Horst Schröder
1913 – 1973
Die voraussetzungen für die anwendbarkeit der normen von betriebsordnung und tarifordnung auf das verhältnis unternehmer - gefolgsmann (zugleich ein beitrag zur lehre vom arbeitsverhältnis) ...
Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Normen von Betriebsordnung und Tarifordnung auf das Verhältnis Unternehmer--Gefolgsmann
Drittes Gesetz zur Reform des Strafrechts
Unwahrer und unwahrhaftiger eid
Urteilsanmerkungen