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Paul Freiherr Schlippenbach

  • Kann derjenige, welcher als Mieter oder Depositar auf Rückgabe der Sach belangt ist, der Klage die Einrede seines Eigentums entgegensetzenKann derjenige, welcher als Mieter oder Depositar auf Rückgabe der Sach belangt ist, der Klage die Einrede seines Eigentums entgegensetzen