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Otto Lohner

1912

  • Die besonderen Ehrenstrafen der [Paragraphen] 30 bis 39 des Militärstrafgesetzbuches gegen Wehrpflichtige des BeurlaubtenstandesDie besonderen Ehrenstrafen der [Paragraphen] 30 bis 39 des Militärstrafgesetzbuches gegen Wehrpflichtige des Beurlaubtenstandes