Readfeed

Oswald Mietke

1890

  • Die Abweichungen von der grundsätzlichen Auffassung von der Obligation als vinculum juris im römischen Recht und die Weiterentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des deutschen RechtsDie Abweichungen von der grundsätzlichen Auffassung von der Obligation als vinculum juris im römischen Recht und die Weiterentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des deutschen Rechts