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Ernst Strache

1859

  • Geht bei einem dem Handelsrecht zu buerteilenden sogenannten Distanz-Geschäft durch die Uebergabe der verkauften Sache an den Spediteur der Besitz auf den Käufer überGeht bei einem dem Handelsrecht zu buerteilenden sogenannten Distanz-Geschäft durch die Uebergabe der verkauften Sache an den Spediteur der Besitz auf den Käufer über