Mainz (Electorate)
Chur-Mayntzische Erleuterung des so benannten acten-mässigen Unterrichts die Chur-Böhmische Wahl-Stimme und deren Ausübung betreffend ...
Churfürstlich-mayntzische land-recht für sämtliche chur-mayntzische landen, ausschliesslich deren erffurtischen und eichsfeldischen, sodann deren gemein-herschafftlichen orthen vom jahre 1755
Erläuterung über die unterm 13. decembris 1729 wegen denen schuld-scheinen und wechselbrieffen ergangenen chürfurstlichen verordnung
Kurf. Mainzische Landes=Regierung. Wir bestätigen hiemit, und wiederholen anher seinem ganzen Jnhalte nach, das unterm 29ten julius 1783, wegen der Verfassung der Judenschaft von uns erlassene Generalreskript ...
Kurf. Mainzische Landes=Regierung. Wir gewärtigen von sämtlichen kurfürstlichen Vizedom=Ober= und Aemtern einen Bericht a) ob und welch ein Anstand bei allenfalsiger Einführung der Taschenbriefe für die inländischen Juden obwalte ...
Undergerichts ordnung des Erzstiffts Meyntz
Verbündniss nachbenahmter Chur- und Fürsten als Chur Maintz, Trier und Cölln, ferner der Fürsten Münster, Pfaltz-Neuburg, Schweden (ratione gewisser Länder) Braunschweig und Hessen-Cassel
Vndergerichts Ordnung des Ertzbischoffen vnd Churfürsten zu Meintz vnnd der Graffschafft Hanaw Mintzenbergk in dem freyen Gericht vor dem Bergk
Wir zur churfürstl. Maynzisch. Regierung verordnete Hof=Raths=Praesident, Gross= Hofmeister, Cantzlar, Cantzley=Director, geheime Hof= und Regierungs=Räthe