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Sigmund von Oelhafen

  • Dienstbotenwesen in Bayern Nach Dem Bürgerlichen Gesetzbuche und Dem Bayrischen Ausführungsgesetze Hiezu Unter Berücksichtigung der übrigen Einschlägigen GesetzeDienstbotenwesen in Bayern Nach Dem Bürgerlichen Gesetzbuche und Dem Bayrischen Ausführungsgesetze Hiezu Unter Berücksichtigung der übrigen Einschlägigen Gesetze