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Karlheinz Ospelt

  • Aufgaben von Verwaltung und Kontrollstelle bei Kapitalverlust und Überschuldung nach liechtensteinischem Personen- und Gesellschaftsrecht im Vergleich zum schweizerischen AktienrechtAufgaben von Verwaltung und Kontrollstelle bei Kapitalverlust und Überschuldung nach liechtensteinischem Personen- und Gesellschaftsrecht im Vergleich zum schweizerischen Aktienrecht