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Fritz Buth

  • Das rechtsgeschäftliche Veräusserungsverbot (Verbot der Veräusserung eines veräusserlichen Rechts) nach gemeinem Recht und B. G. B.Das rechtsgeschäftliche Veräusserungsverbot (Verbot der Veräusserung eines veräusserlichen Rechts) nach gemeinem Recht und B. G. B.