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Gerhard Rolf

  • Die Auskunftspflicht des Borstandes einer A.-G. gegenüber der Generalversammlung mit besonderer Berücksichtigung des schweizergerischen RechtsDie Auskunftspflicht des Borstandes einer A.-G. gegenüber der Generalversammlung mit besonderer Berücksichtigung des schweizergerischen Rechts