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Helmut Henrichs

  • Der Schutz des gutgläubigen Wechselerwerbers nach dem einheitlichen Wechselgesetz der Genfer Verträge unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsentwicklung in der VertragsstaatenDer Schutz des gutgläubigen Wechselerwerbers nach dem einheitlichen Wechselgesetz der Genfer Verträge unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsentwicklung in der Vertragsstaaten