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Otto C. Hartmann

1944

  • Ist die zwangweise vorgenommene medikamentöse Beruhigung tobender Gefangener zulässig, wenn deren Toben die Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt stört?Ist die zwangweise vorgenommene medikamentöse Beruhigung tobender Gefangener zulässig, wenn deren Toben die Sicherheit und Ordnung in der Vollzugsanstalt stört?